Die Waffenbehörde des Lahn-Dill-Kreis genehmigt wieder Schalldämpfer für Jagdwaffen

„Die Genehmigung erfolgt im Vorgriff auf die im Kabinett bereits beschlossene Änderung des Paragraph 13 Abs. 3 a Waffengesetz unter dem Vorbehalt des Widerrufes, soweit die im Kabinett beschlossene Gesetzesänderung keine Gesetzeskraft erlangt.