11. Allgemeinverfügung zu Gesellschaftsjagden

Sehr geehrte Damen und Herren,

beigefügt erhalten Sie die 11. Allgemeinverfügung zu Gesellschaftsjagden im Lahn-Dill-Kreis vom 16.12.2020 der Abteilung Gesundheit des Kreisausschusses des Lahn-Dill-Kreises mit der Bitte um Kenntnisnahme und Weiterleitung an die Mitglieder Ihrer Hegegemeinschaft.
Beachten Sie insbesondere Ziffer III dieser Verfügung, wonach Gesellschaftsjagden, welche auf Grund der 10. Allgemeinverfügung des Lahn-Dill-Kreises als genehmigt galten, ab sofort nur noch im Rahmen der Ziffern II und IV als genehmigt gelten. Die Mitteilung gem. Ziffer IV.4 (Vorlage der Liste der Eingeladenen mit dem Nachweis deren Wohnsitzes. Die Teilnehmenden müssen frei von Covid-19 typischen Symptomen sein und dürfen keiner Quarantäneverordnung unterliegen) ist nachzuholen und dem Gesundheitsamt des Kreisausschusses des Lahn-Dill-Kreises unter anfragen-corona@lahn-dill-kreis.de zu übersenden.
Nach Ziffer ViI tritt diese Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung in Kraft, sobald ihre Bekanntmachung vollständig bewirkt ist.
Die Bekanntmachung ist nach § 8 Abs. 3 a) des Hauptsactzung des Lahn-Dill-Kreises vollständig nach Ablauf des Tages, an dem die Hinweisbekanntmachung in den Tageszeitungen Wetzlarer Neue Zeitung und Dill-Zeitung erschienen ist. Nach hiesigen Erkenntnissen soll diese Hinweisbekanntmachung am 18.12.2020 erfolgen.

Freundliche Grüße

Rolf Hankel

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